Fluchtpläne werden von der Arbeitsstättenverordnung (§55), der Berufsgenossenschaft (BGV A8 §18), der Feuerwehr bzw. dem Brandschutzamt gefordert. Ein solcher Plan stellt den Grundriss eines Gebäudegeschosses mit seinen Fluchtwegen und den Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen dar. Um eine schnelle Orientierung des Betrachters zu gewährleisten, ist der Geschoss-Grundriss im Plan so gedreht, dass eine “rechts-links” Orientierung gegeben ist (lagerichtig). Ergänzt wird der Plan durch Verhaltensregeln während eines Brandes oder Unfalls.
Diese Pläne werden an Stellen im Gebäude aufgehängt, an denen viel Personenverkehr herrscht, z.B. an Eingängen, in Treppenhäusern und neben Aufzügen.
Eine besondere Form der Fluchtpläne sind die Zimmerfluchtpläne im A4 Format. Diese Pläne werden in Hotels an jeder Gästezimmertür angebracht. Sie zeigen den kürzesten Fluchtweg vom jeweiligen Zimmer zum Notausgang. Dies wird durch die Beschreibung der Verhaltensregeln in Notfall (mehrsprachig) ergänzt.
Laufkarten werden ebenfalls von der Feuerwehr bzw. dem zuständigen Brandschutzamt gefordert.
Unsere Laufkarten sind klar gestaltet. Durch die enge Absprache mit dem jeweils zuständigen Brandschutzamt erreichen wir eine sehr hohe Qualität.
Melderkarten befinden sich in der Regel an der Brandmelderzentrale (BMZ). Sie dienen der Feuerwehr zum schnellen Auffinden der einzelnen Brandmelder, von denen der Brand gemeldet wurde. Für jede Meldergruppe wird eine Karte erstellt, auf der die Wege zu den einzelnen Meldern – von der Brandmelderzentrale aus – eingezeichnet sind.
Feuerwehrpläne sind stets vom Betreiber oder Eigentümer auf aktuellen Stand zu halten und an der Feuerwehrinformationsstelle aufzubewahren. Sie sind mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person zu überprüfen.
Feuerwehrlaufkarten werden nach DIN 14675 erstellt.
Nach Einsicht der Grundrisspläne oder einer Objektbegehung erstellen wir Ihnen gerne ein Festpreisangebot.