Unsere Leistungen
im Detail
Wir sind für Sie 24h an 365 Tagen im Jahr Bundesweit im Einsatz und Unterstützen Sie in Allen Fragen rund um das Thema Sicherheitstechnik mit zertifiziertem und geschultem Personal. Von der Planung, Ausführung bis zur Fertigstellung incl. Abnahme durch einen Sachverständigen, können wir alles anbieten. Sprechen Sie uns gerne an, zusammen finden wir eine Lösung und unterstützen Sie bei Ihren Plänen.
Bei Bränden ist die Haupttodesursache nicht das Verbrennen. Die meisten Menschen sterben am Ersticken bzw. einer Rauchvergiftung – und das insbesondere in Privathaushalten. Deshalb ob im Büro oder im eigenen Zuhause: Eine optimal ausgearbeitete und an Ihre Räumlichkeiten angepasste Brandmeldetechnik kann Leben retten.
Wir sind ein nach DIN 14675 zertifiziertes Unternehmen und stehen Ihnen für die komplette Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Wartung und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen sowie Hausalarmanlagen zur Verfügung. In Vor-Ort-Analysen kümmern wir uns um die passgenaue Installation und Konfiguration der Brandmeldetechnik in Ihren Räumlichkeiten und ebenso um die bedarfsorientierte Erweiterbarkeit neuer Komponenten. In kompetenten Beratungen bieten wir Ihnen weiterhin Hilfe beim Kauf und Installation von Brand- und Rauchwarnmeldetechnik. Mit unserem Service stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Wir beraten Sie zum Sachverhalt „elektronischer Schutz bei Einbrüchen“ und bieten Ihnen hochwertige Einbruchmeldetechnik aller gängigen Markenhersteller. Die Technik eignet sich perfekt zum Personen- und Sachwerteschutz, alarmiert im Ernstfall vor Ort das Personal, sowie über Fernleitung die Sicherheitsdienste. Unsere Sicherheitstechnik – für Ihren Objekt- und Personenschutz!
- Funkalarmanlagen
- Einbruchmeldeanlagen nach Richtlinien des VdS
- Einbruchmeldeanlagen für den Privatbereich
- Einbruchmeldeanlagen für den gewerblichen Bereich
- Fernüberwachung von Betriebszuständen
- Überwachung und Behebung von Störmeldungen
Flucht- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen retten in gefährlichen Situationen das Leben.
Die Sicherheitsbeleuchtung soll gewährleisten, dass im Notfall alle Flucht- und Rettungswege bei Ausfall der Beleuchtung ausreichend beleuchtet sind, um Personen einen sicheren Weg aus der Gefahrenzone zu zeigen und ungefährdet verlassen zu können.
Die Installation und regelmäßige Wartung von Not- oder Sicherheitsbeleuchtung, nach DIN VDE 0108, ist für den gewerblichen Bereich gesetzlich vorgeschrieben. Einsatzbereiche sind alle öffentlichen Gebäude, Versammlungsstätten, Geschäftshäuser, Ausstellungsräume, Hochhäuser, Hotels, Gaststätten, Parkhäuser und Arbeitsstätten.
- Installation von Videoüberwachungstechnik
- Digitale Bildaufzeichnung
- Bildfernübertragung auf Sicherheitsdienste
- Freigelände-Überwachungssysteme
- Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten zur Gewährleistung einer sicheren und langanhaltenden Funktion der bestehenden Anlagen
- Notruf und Serviceleitstelle
Die Rauch- und Wärmeabführung ist beim vorbeugenden Brand- und Personenschutz ein wesentliches Element einer Brandschutztechnischen Anlage. Mittels Rauch- und Wärmeabzuganlagen (RWA) können Fluchtwege rauchfrei gehalten werden, sodass das Leben und die Gesundheit von Personal, Tieren und Rettungskräften geschützt werden kann. Durch RWA können Rauchgase und Verbrennungsprodukte von teuren und empfindlichen Maschinen und gelagerten Produkten ferngehalten und dadurch hohe Brandfolgeschäden vermieden werden. Ebenso wird dadurch der Gebäudeerhalt sichergestellt.
RWA können manuell oder/und automatisch durch Brandmelder oder Thermische Auslöser bzw. durch eine Brandmeldeanlage ausgelöst werden.
Unser Service erstreckt sich über alle erforderlichen Tätigkeiten und Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft der RWA. Darunter zählen die Planung, die Installation, die regelmäßige Wartung und Dokumentation. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.
Bei Brandmeldeanlagen zählt die Alarmierung des Personals und der Einsatzkräfte als wichtigster Schritt in einem Brandfall. Vor allem dann, wenn kein Brand oder Rauch zu sehen ist, neigen Personen trotz schriller Alarmtöne dazu, eine Brandgefahr und daraus resultierende Folgen zu unterschätzen und begeben sich dadurch in Lebensgefahr, weil sie nur langsam oder gar nicht das Gebäude verlassen. Der Schutz durch eine menschliche Stimme kann in solchen Fällen glaubwürdiger, eindeutiger aber auch beruhigend die Gefahrsituation vermitteln. Mittels automatischer Sprachalarmierungsanlagen (SAA) können deshalb vom Brand oder Rauch betroffene Bereiche frühzeitig durch unmissverständliche Warnungen und Textdurchsagen durch Lautsprecher evakuiert und so Leben gerettet werden. Durch Laute und Geräusche können zudem in verrauchten Räumlichkeiten viel deutlichere Anweisungen übertragen werden, als es mittels Warnblicklichtern oder normalen Tonsignalgebern der Fall ist. Sprach-Alarmierung rettet Leben.
Die Planung, Errichtung und Wartung von Sprachalarmierungsanlagen gehört zu unseren Basisleistungen. Auch hier sind wir zertifizierter (DIN 14675 SAA) Partner an Ihrer Seite.
Die Prüfung und Wartung von Toranlagen ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Jedoch ist vielen Betreibern von Toranlagen gar nicht bewusst, dass sie die Verantwortung für eine reibungslose und sichere Funktion solcher Anlagen tragen.
Die Prüfungs- / Wartungsintervalle sind abhängig von Nutzungshäufigkeit und Einsatzbereich – jedoch mindestens einmal jährlich. Dabei muss auch die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen sichergestellt werden; u. a. sind folgende Punkte kritisch zu überprüfen:
- Sicherheitseinrichtungen (z. B. Lichtschranken, Kraftbegrenzung, Schließkantensicherung)
- Verschleißteile (Lebensdauerzyklen gem. Herstellerangaben)
- Tragmittel (z. B. Federn, Seile)
- Führungen (z. B. Laufrollen, -schienen)
- Bauliche Veränderungen (z. B. neue Nebenschließkante)
- Notentriegelung(en), Notbetätigung(en)
- Handbetätigung (Leichtgängigkeit)
Brandschott oder Brandabschottung ist die Bezeichnung für technische Maßnahmen unter Einsatz geeigneter Mittel, Wand- oder Deckendurchbrüche für haustechnische Installationsleitungen (Rohrdurchführungen, -leitungen, Elektroinstallationen), derart abzuschotten, dass es zu keiner Ausbreitung des Feuers in benachbarte Brandabschnitte kommt.
Brandabschottungen müssen dabei den gleichen Feuerwiderstand der betroffenen Wand oder Decke aufweisen. (Beispiel: Wand F90, der eingebaute Brandschott in einem Wanddurchbruch für Leitungstrassen muss ebenfalls in F90-Qualität ausgeführt werden)
Die Ausführung einer Brandabschottung ist abhängig von der Dimension und Art der Installationsleitungen. Es wird hierbei unterschieden zwischen brennbaren und nichtbrennbaren Leitungen, eine weitere Rolle spielen hierbei die Durchmesser der Leitungen, sowie die Forderungen des baulichen Brandschutzes.
Die Türzentrale, auch Fluchttürterminal bzw. Fluchttürsteuerung genannt, gewährleistet im Notfall sichere Flucht- und Rettungswege durch das Gebäude zum Sammelpunkt. Um die Sicherheit von Gebäuden zu gewährleisten, herrschen strenge Auflagen und Vorschriften.
Durchführung von Erst- und Wiederholungsprüfungen an ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln gemäß Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“.
Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ DGUV Vorschrift 3 (alt BGV/GUV-V A 3) ist der Unternehmer (Betreiber) verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen. Gegenstand unserer Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften sind:
- Risikobeurteilung mit dem Betreiber/Unternehmer erstellen
- Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel/ nicht stationäre Anlagen
- Ortsfeste elektrische Betriebsmittel / stationäre Anlagen
- Erst Teilprüfung: Sichtprüfung
- Zweite Teilprüfung: Messen
- Beurteilung
- Dokumentation / Prüfaufkleber inkl. Barcode (Datum der Durchführung)
- Protokoll nach Kundenwunsch
Fluchtpläne werden von der Arbeitsstättenverordnung (§55), der Berufsgenossenschaft (BGV A8 §18), der Feuerwehr bzw. dem Brandschutzamt gefordert. Ein solcher Plan stellt den Grundriss eines Gebäudegeschosses mit seinen Fluchtwegen und den Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen dar. Um eine schnelle Orientierung des Betrachters zu gewährleisten, ist der Geschoss-Grundriss im Plan so gedreht, dass eine “rechts-links” Orientierung gegeben ist (lagerichtig). Ergänzt wird der Plan durch Verhaltensregeln während eines Brandes oder Unfalls.
Diese Pläne werden an Stellen im Gebäude aufgehängt, an denen viel Personenverkehr herrscht, z.B. an Eingängen, in Treppenhäusern und neben Aufzügen.
Eine besondere Form der Fluchtpläne sind die Zimmerfluchtpläne im A4 Format. Diese Pläne werden in Hotels an jeder Gästezimmertür angebracht. Sie zeigen den kürzesten Fluchtweg vom jeweiligen Zimmer zum Notausgang. Dies wird durch die Beschreibung der Verhaltensregeln in Notfall (mehrsprachig) ergänzt.
Laufkarten werden ebenfalls von der Feuerwehr bzw. dem zuständigen Brandschutzamt gefordert.
Unsere Laufkarten sind klar gestaltet. Durch die enge Absprache mit dem jeweils zuständigen Brandschutzamt erreichen wir eine sehr hohe Qualität.
Melderkarten befinden sich in der Regel an der Brandmelderzentrale (BMZ). Sie dienen der Feuerwehr zum schnellen Auffinden der einzelnen Brandmelder, von denen der Brand gemeldet wurde. Für jede Meldergruppe wird eine Karte erstellt, auf der die Wege zu den einzelnen Meldern – von der Brandmelderzentrale aus – eingezeichnet sind.
Feuerwehrpläne sind stets vom Betreiber oder Eigentümer auf aktuellen Stand zu halten und an der Feuerwehrinformationsstelle aufzubewahren. Sie sind mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person zu überprüfen.
Feuerwehrlaufkarten werden nach DIN 14675 erstellt.
Nach Einsicht der Grundrisspläne oder einer Objektbegehung erstellen wir Ihnen gerne ein Festpreisangebot.
Wir bieten hier komplette Lösungen (GSM LTE und IP) incl. zertifizierten 24h Notdienstzentrale zur Überwachung Ihrer Sicherheitstechnik an. Gerne auch Teillösungen auf eigene Wachdienste. Leistungen werden hier sowohl als Eigentum als auch als Mietaktion mit Laufzeiten 12-24 Monate angeboten.
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